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Lokalnachrichten aus München und Umgebung

ADFC vermisst bei Polizei Konzept für den Umgang mit Radverkehr

Ein systematisches Vorgehen vermisst der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) München bei der gestern vorgestellten Konzeption, mit der das Polizeipräsidium München die Zahl der Fahrradunfälle verringern will. "Wir sind ziemlich enttäuscht," erklärt der Vorsitzende der Radler-Vertretung, Christoph Zindel-Kostelecky. Was die Münchner Polizei da vorgestellt habe, sei weder neu, noch sonderlich fundiert: ">Weiter so< ist kein Konzept, vor allem, wenn es bisher auch nicht funktioniert hat."

Fahrräder sind ein vollwertiges und gleichberechtigtes Fahrzeug, das als solches grundsätzlich auf die Fahrbahn gehört. Der Radweg als Sonderfläche für den Radverkehr ist die Ausnahme, die Fahrbahn die Regel. So sieht das die Straßenverkehrsordnung (StVO) seit mehr als zehn Jahren. Diese Tatsache müsse die Polizei erst einmal anerkennen,  so der ADFC, um ein tragfähiges Konzept zur Verminderung von Fahrradunfällen aufstellen zu können.

Die allgemeine Radwegebenutzungspflicht hat der Bund in der StVO gerade auch deshalb abgeschafft, weil das Fahren im Sichtbereich der Autofahrer mehr Sicherheit bringt. "Wenn die Polizei die Radfahrer wieder zurück auf die Radwege verbannen will, dann erweist sie der Sicherheit einen Bärendienst", so Zindel-Kostelecky. Gerade Radfahrer, die sich selbst nicht als Fahrzeugführer, sondern als eine Art "Fußgänger mit Gehhilfe" betrachteten, verhielten sich auch entsprechend und nähmen es mit den Verkehrsregeln nicht so genau. Die damit entstehende Gefahren unterschätzten sie dabei. Insbesondere das Geisterradeln entgegen der Fahrtrichtung des Radwegs und die Benutzung von Fußwegen seien auf so eine Haltung zurückzuführen.

Selbstverständlich hat der ADFC nichts dagegen, wenn die Polizei die Einhaltung der Verkehrsregeln auch bei Radfahrern überwacht. Insbesondere gefährliche Verhaltensweisen wie das Geister- oder Gehwegradeln, findet Zindel-Kostelecky, müssten unterbunden werden.

Gleichzeitig vermisst er jedoch, dass auch Verhaltensweisen von Kraftfahrern verstärkt ins Visier genommen werden, die Radler gefährden. Der ADFC-Vorsitzende nennt hier ein Beispiel: "In der Fahrradstadt Münster kontrolliert die Polizei regelmäßig auch, ob Autofahrer sich beim Rechtsabbiegen nach Radfahrern umsehen." In München gebe es bisher keine speziellen Kontrollen fahrradgefährdenden Verhaltens. Neben dem rücksichtslosen Rechtsabbiegen gehören dazu auch ein zu geringer Überholabstand sowie das Zuparken von Radwegen. "Wenn auch hier konsequent kontrolliert würde, könnte verhindert werden, dass Radler auf Fußwege ausweichen oder an uneinsehbaren Stellen auf die Fahrbahn einscheren," so der ADFC. Die Ergebnisse auch dieser Kontrollen müssten immer wieder in die Öffentlichkeitsarbeit einfließen.

Zur Abrundung eines Konzeptes zur Reduzierung von Verkehrsunfällen mit Beteiligung von Radfahrern fordert der ADFC eine Verstärkung von Fahrradstreifen. Diese seien leider immer noch sehr selten im Stadtbild, bedauert Zindel-Kostelecky: "Eine regelmäßige Präsenz radfahrender Polizisten würde allen Verkehrsteilnehmern zeigen, dass auch die Polizei das Fahrrad als vollwertiges Verkehrsmittel anerkennt."


Quelle: ADFC