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Lokalnachrichten aus München und Umgebung

21-jähriger Raser muss fünf Monate den Lappen abgeben

Am Samstag, 27.02.2010, stellten Beamte der Verkehrspolizei München gegen 08.05 Uhr morgens, im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung einen Fahrer eines 5er BMW fest, der mit 105 km/h über die Max-Born-Straße in Moosach raste. Erlaubt ist dort eine Geschwindigkeit von 50 km/h. Nach Abzug der vorgeschriebenen Messtoleranz bleibt hier immerhin noch eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 51 km/h, so dass der Fahrer doppelt so schnell als erlaubt unterwegs war.

Der Anhalteweg würde sich bei einer Notfallbremsung selbst unter günstigsten Umständen von etwa 27 Metern bei 50 km/h auf 86 Meter bei den gemessenen 105 km/h verlängern!

Der Fahrer - bei ihm handelt es sich um einen 21-jährigen bosnischen Studenten aus Dachau - wurde sofort angehalten und wegen des Geschwindigkeitsverstoßes zur Anzeige gebracht. Der Bußgeldkatalog sieht für eine Geschwindigkeitsüberschreitung in dieser Höhe eine Geldbuße von 280 Euro sowie vier Punkte in Flensburg und ein zweimonatiges Fahrverbot vor.
Bei einer derart hohen Überschreitung ist von Vorsatz auszugehen. Hierbei wird der Bußgeldsatz verdoppelt. Bei dem 21-jährigen Raser ergibt sich deswegen eine Geldbuße in Höhe von 560 Euro.

Nach Beendigung der Verkehrskontrolle fuhr der 21-jährige Student derart rasant weg, dass die Beamten am Lasergerät eine Überschreitung von 26 km/h feststellten. Wegen dieses weiteren Verstoßes muss der BMW-Fahrer mit 80 Euro Bußgeld und einem weiteren Punkt in Flensburg rechnen.

Der rasante Fahrer befand sich noch in der Führerscheinprobezeit, die ihm bereits auf vier Jahre verlängert wurde. Da er auch schon eine schriftliche Verwarnung der Fahrerlaubnisbehörde bekommen hatte, wird ihm nun zusätzlich für drei Monate die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Überhöhte Geschwindigkeit führt als eine der Hauptunfallursachen immer wieder zu schweren Verkehrsunfällen.

Die Münchner Verkehrspolizei wird deshalb zur Erhöhung der Verkehrssicherheit weiterhin Geschwindigkeitsüberwachungen durchführen und festgestellte Verstöße konsequent ahnden.


Quelle: Polizei Bayern